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   BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 33.95   

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BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 33.95 (https://dejure.org/1995,8181)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1995 - 1 WB 33.95 (https://dejure.org/1995,8181)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1995 - 1 WB 33.95 (https://dejure.org/1995,8181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens - Verdacht einer Dienstaufsichtspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 46.90

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 33.95
    Mit Beschluß vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 46.90 - wies der Senat einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Antragstellers, mit dem er die Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung (BMVg) begehrte, ihn auf den zum 1. Oktober 1990 freigewordenen Dienstposten des S 1-/S 3-Offiziers bei der Mobilmachungsvorbereitungsgruppe/Verteidigungskreiskommando (VKK) ... zu versetzen, als unbegründet zurück.

    Beschluß des BVerwG 1 WB 46/90 vom 23. Juli 91 mit anhängigem Schriftverkehr.

    Der Antragsteller führte im folgenden aus, daß und warum im abgeschlossenen Antragsverfahren BVerwG 1 WB 46.90 nach seiner Ansicht vom BMVg - P II 5 - zu seinen Ungunsten nicht korrekt vorgetragen worden sei.

    Mit Schreiben vom 4. Oktober 1994 beantragte der Antragsteller die Wiederaufnahme des Verfahrens BVerwG 1 WB 46.90 und stellte mit Schriftsatz vom 19. November 1994 die Anträge:.

    Mit Beschluß vom 9. März 1995 hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG 2 WBW 1.94 - den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens BVerwG 1 WB 46.90 als unzulässig verworfen und das Verfahren, soweit der Antragsteller eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß § 21 WBO begehrt, entsprechend dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts für das Jahr 1995 an den 1. Wehrdienstsenat abgegeben.

    Die Verfahrensakten BVerwG 1 WB 46.90, BVerwG 2 WBW 1.94 und BVerwG 2 WBW 1.95 lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    Hieraus ergibt sich, daß der Antragsteller mit seinem Schreiben vom 27. Juni 1994 zunächst eine interne Prüfung des Inhalts der Stellungnahmen erstrebte, die vom Referat P II 5 für den BMVg im Verfahren BVerwG 1 WB 46.90 vor dem Senat abgegeben worden waren.

  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WBW 1.94

    Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags in Wehrdienstangelegenheiten -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 33.95
    Mit Beschluß vom 9. März 1995 hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG 2 WBW 1.94 - den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens BVerwG 1 WB 46.90 als unzulässig verworfen und das Verfahren, soweit der Antragsteller eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß § 21 WBO begehrt, entsprechend dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts für das Jahr 1995 an den 1. Wehrdienstsenat abgegeben.

    Nachdem der Antragsteller im Wiederaufnahmeverfahren BVerwG 2 WBW 1.94 erstmals ausdrücklich eine gerichtliche Entscheidung über seine "Beschwerden" vom 23. August und 27. September 1994 gewünscht habe, sei festzustellen, daß der Bescheid des BMVg vom 15. August 1994 als Eröffnung des Ergebnisses einer dienstaufsichtlichen Prüfung den Antragsteller nicht beschwere, da er nur die Feststellung enthalte, daß der nächsthöhere Vorgesetzte keinen Grund zum Einschreiten sehe.

    Die Verfahrensakten BVerwG 1 WB 46.90, BVerwG 2 WBW 1.94 und BVerwG 2 WBW 1.95 lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 33.95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]> und vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 81.89 - m.w.N.) ist dem gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageerweiterung anderer Verfahrensordnungen entsprechendes Rechtsinstitut fremd.
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 44.78
    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 33.95
    Der das Ergebnis derartiger Überprüfung eröffnende Bescheid enthält demgemäß als solcher dem Soldaten gegenüber keine anfechtbare "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1, § 21 WBO (ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 44.78 - <BVerwGE 63, 189>, vom 20. August 1985 - BVerwG 1 WB 12.85 - <NZWehrr 1986, 123> und vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 25.93 -).
  • BVerwG, 20.08.1985 - 1 WB 12.85

    Anfechtung einer Beurteilung - Dienstaufsicht - Gerichtliche Nachprüfung - Ablauf

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 33.95
    Der das Ergebnis derartiger Überprüfung eröffnende Bescheid enthält demgemäß als solcher dem Soldaten gegenüber keine anfechtbare "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1, § 21 WBO (ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 44.78 - <BVerwGE 63, 189>, vom 20. August 1985 - BVerwG 1 WB 12.85 - <NZWehrr 1986, 123> und vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 25.93 -).
  • BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 25.93

    Gerichtliche Überprüfung der Beurteilung eines Soldaten - Beurteilung der

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 33.95
    Der das Ergebnis derartiger Überprüfung eröffnende Bescheid enthält demgemäß als solcher dem Soldaten gegenüber keine anfechtbare "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1, § 21 WBO (ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 44.78 - <BVerwGE 63, 189>, vom 20. August 1985 - BVerwG 1 WB 12.85 - <NZWehrr 1986, 123> und vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 25.93 -).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 27.93

    Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten - Freistellung vom militärischen Dienst

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 33.95
    Damit hat er sein Antragsbegehren nachträglich erweitert (vgl. Beschluß vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 -).
  • BVerwG, 04.04.1995 - 2 WBW 1.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 33.95
    Die Verfahrensakten BVerwG 1 WB 46.90, BVerwG 2 WBW 1.94 und BVerwG 2 WBW 1.95 lagen dem Senat bei der Beratung vor.
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 94.96

    Versetzung eines Soldaten - Dienstliches Bedürfnis für die

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - ) ist dem gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageerweiterung anderer Verfahrensordnungen entsprechendes Rechtsinstitut fremd.

    Die Umstände um das Nichtvorliegen einer planmäßigen Beurteilung dienten ihm lediglich als Begründung für eine begehrte Verlängerung seiner Verwendung in S. Mit dem unter Nrn. 2. bis 5. geltend gemachten "Zielen" hat er sein Antragsbegehren nachträglich erweitert (vgl. Beschluß vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - ).

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00

    Beförderung eines Soldaten - Vernichtung eines in rechtswidriger Weise zustande

    Der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens wird in Fällen wie dem vorliegenden durch die Beschwerde- bzw. Antragsschrift bestimmt (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]> m.w.N., vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - , vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 10.97 - und vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 17.99 -).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02

    Maßnahme, innerdienstliche; Meinungsbildung; Personalentscheidung;

    Denn der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird durch die Antragsschrift oder wenn wie hier ein Beschwerdeverfahren stattgefunden hat, durch die Beschwerdeschrift bestimmt (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 BVerwG 1 WB 19.76 m. w. N., vom 29. August 1995 BVerwG 1 WB 33.95 und vom 8. Mai 2001 BVerwG 1 WB 10, 11.01).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 15.95

    Nichtberücksichtigung eines Soldaten bei der Nachbesetzung eines Dienstpostens -

    Dabei kann dahinstehen, ob ein solches Begehren eine gegenüber der Antragsschrift unzulässige Antragserweiterung darstellte (vgl. hierzu Beschluß vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - m.w.N.); denn jedenfalls wäre im Zeitpunkt des Eingangs des Schriftsatzes vom 16. Februar 1995 bei Gericht am 17. Februar 1995 die gesetzliche Antragsfrist des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO abgelaufen gewesen und der Antrag damit unzulässig.
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 10.01

    Möglichkeiten eines Soldaten zur Durchsetzung einer Beförderung und einer

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird durch die Antragsschrift oder wenn - wie hier - ein Beschwerdeverfahren stattgefunden hat, durch die Beschwerdeschrift bestimmt (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [BVerwG 27.07.1977 - 1 WB 19/76] [325]> m.w.N., vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - , vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 10.97 - und vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 17.99 -).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 74.99

    Voraussetzung der Zuständigkeit der Wehrgerichte - Begriff der Maßnahmen im Sinne

    Der das Ergebnis dienstaufsichtlicher Überprüfung eröffnende Bescheid enthält demgemäß gegenüber dem Antragsteller keine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 44.78 - <BVerwGE 63, 189> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 17.99

    Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung

    Der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wird ausschließlich durch die Antragsschrift oder wenn - wie im vorliegenden Fall - ein Beschwerdeverfahren stattgefunden hat, durch die Beschwerdeschrift bestimmt (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - < BVerwGE 53, 321 [325] > m.w.N., vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - und vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 10.97 -).
  • BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Verwendungsentscheidung gegenüber einem

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - ) ist dem gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ein der Klargeerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut fremd.
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96

    Versetzung eines Soldaten auf einen gleichwertigen Dienstposten - Zulässigkeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]>, vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 81.89 - m.w.N., vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 84.95 -) wird der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch die Antragsschrift und wenn, wie hier, ein Beschwerdeverfahren stattgefunden hat, durch dieses bestimmt, im vorliegenden Falle also durch die Konkretisierung des - bis dahin unbestimmten - Beschwerdeantrags im Schreiben des Antragstellers vom 20. November 1995.
  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 73.99

    Voraussetzungen des Anrufens des Wehrgerichts - Voraussetzung des Bestehens eines

    Der das Ergebnis dienstaufsichtlicher Überprüfung eröffnende Bescheid enthält demgemäß gegenüber dem Antragsteller keine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 44.78 - <BVerwGE 63, 189> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 88.98

    Personelle Alternativen eines verbalen Eingriffs in die Rechte eines Soldaten -

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 72.00

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere - Bewerber zur Zulassung - Bewertung des

  • BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 59.98

    Rückwirkende Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 -

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